FreshMaid Ratgeber Treppenhausreinigung

Treppenhausreinigung: Pflichten, Intervalle und was Hausverwaltungen wissen müssen

Das Treppenhaus ist die Visitenkarte eines Wohnhauses – und oft der erste Eindruck für Besucher, Mieter und Kaufinteressenten. Wer ist zuständig, wie oft muss gereinigt werden, und wann lohnt sich ein professioneller Reinigungsservice im Landkreis Tübingen?

FreshMaid Services · Dußlingen

Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Orientierung. Die konkrete Rechtslage richtet sich nach dem jeweiligen Miet- oder Eigentümervertrag sowie der gültigen Hausordnung.

Wer ist für die Treppenhausreinigung zuständig?

Grundsätzlich liegt die Pflicht zur Sauberkeit im Treppenhaus beim Eigentümer oder der Hausverwaltung. Diese können die Reinigungspflicht jedoch per Hausordnung oder Mietvertrag auf die Mieter übertragen – als sogenannte Reinigungspflicht im Turnus.

In der Praxis sieht das im Landkreis Tübingen häufig so aus: Entweder reinigen die Mieter wochenweise im Wechsel, oder die Hausverwaltung beauftragt einen professionellen Reinigungsservice. Letzteres setzt sich zunehmend durch – weil es zuverlässiger ist und Streit unter Mietern verhindert.

🏠 Eigenverantwortung der Mieter

Wenn die Hausordnung es vorschreibt, müssen Mieter das Treppenhaus selbst reinigen – oft wöchentlich im Wechsel.

Nachteil: Unzuverlässig, Qualitätsschwankungen, häufig Streitpotenzial.

✓ Professioneller Reinigungsservice

Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft beauftragt einen Dienst – Kosten werden auf die Nebenkosten umgelegt.

Vorteil: Konstante Qualität, kein Streit, verlässliche Intervalle.

Was gehört zur Treppenhausreinigung?

Viele denken beim Treppenhaus nur an die Treppenstufen – dabei umfasst eine vollständige Reinigung deutlich mehr Bereiche.

Treppenstufen und Podeste

Fegen und feucht wischen – je nach Material (Fliese, Naturstein, Holz) mit geeignetem Mittel. Ecken und Kanten nicht vergessen.

Geländer und Handläufe

Werden täglich angefasst und sammeln entsprechend Schmutz und Keime. Regelmäßig mit Allzweckreiniger abwischen.

Eingangsbereiche und Türen

Fußmatten reinigen oder schütteln, Türgriffe und Klingeltableaus wischen, Glasscheiben streifenfrei reinigen.

Briefkastenanlage und Flur

Briefkästen abstauben, Böden in Eingangshallen wischen, Fußleisten reinigen.

Fenster im Treppenhaus

Fensterbänke und Rahmen innen reinigen, Scheiben bei Bedarf wischen – oft monatlich ausreichend.

Keller- und Nebenräume

Kellerflure, Waschküche und Fahrradkeller je nach Nutzung regelmäßig fegen und bei Bedarf nass wischen.

Welche Reinigungsintervalle sind sinnvoll?

Die optimale Frequenz hängt von der Gebäudegröße, der Anzahl der Parteien und der Nutzungsintensität ab. Als Orientierung:

Wöchentlich

Treppenstufen, Eingangsbereiche, Geländer – Standardintervall für die meisten Wohnhäuser im Landkreis Tübingen

2× monatlich

Kleine Häuser mit 2–4 Parteien, wenig Durchgangsverkehr, kein Aufzug

Monatlich

Fenster innen, Keller, Tiefgaragenzufahrten, seltener genutzte Nebenräume

Halbjährlich

Grundreinigung: Heizkörper, Leuchten, Türrahmen, Hochdruckreinigung Eingangsbereich

Was kostet professionelle Treppenhausreinigung im Raum Tübingen?

Die Kosten für professionelle Treppenhausreinigung im Landkreis Tübingen hängen von mehreren Faktoren ab: Anzahl der Stockwerke, Fläche der Gemeinschaftsbereiche, Reinigungsintervall und Materialien (Naturstein braucht andere Pflege als Fliese).

Als grobe Orientierung für ein Haus mit 4–6 Parteien und wöchentlicher Reinigung: Die Kosten liegen typischerweise bei einem Betrag, der auf die einzelne Wohneinheit umgerechnet kaum ins Gewicht fällt – dafür spart man sich zuverlässig Streit, schlechte Ergebnisse und Ausfalltage.

Was die Kosten beeinflusst:

  • Anzahl der Stockwerke und Etagen
  • Gesamtfläche der Gemeinschaftsbereiche (m²)
  • Bodenbelag (Naturstein, Fliese, Teppich, Linoleum)
  • Reinigungsintervall (wöchentlich, 14-täglich, monatlich)
  • Umfang: Nur Treppe oder inkl. Keller, Außenbereich, Tiefgarage

Treppenhausreinigung als Nebenkosten abrechenbar?

Ja – professionelle Treppenhausreinigung durch einen beauftragten Dienst ist in Deutschland grundsätzlich als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Das gilt auch für Objekte im Landkreis Tübingen.

Wichtig: Die Kosten müssen tatsächlich entstanden und belegbar sein. Eine ordentliche Rechnung des Reinigungsservices ist daher Pflicht. FreshMaid stellt selbstverständlich korrekte Belege für die Nebenkostenabrechnung aus.

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